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Verhalten im Brandfall am Arbeitsplatz

Im Brandfall richtig reagieren

Ruhe bewahren, keine Panik!

Angst oder Panik gilt es zu vermeiden, um keine falschen Fluchtreaktionen auszulösen. Ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden.
 

Brand melden!

Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Auf Rückfragen achten.
 

Mitarbeiter und sonstige Personen warnen!

Nicht alle Mitarbeiter oder sonstige am Arbeitsplatz anwesende Personen bemerken den Brandausbruch. Besonders gefährlich, wenn tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen wird. Warnen Sie Ihre Mitarbeiter und sonstige Personen und bedenken Sie, dass Festnetztelefone im Brandfall außer Betrieb sein könnten. An den Schutz der eigenen Person denken.
 

Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten!

Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei machen. Das außer Betrieb setzen solcher Objekte hilft oftmals die Brandausbreitung zu verhindern. Ein wichtiges Hilfsmittel ist hierbei der "Notausschalter".
 

Gefahrenbereiche sofort verlassen!

Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist entscheidend. Helfen Sie anderen, wie z. B. Behinderten. Folgen Sie den Hinweisschildern, die jeweils den nächsten Ausgang und Fluchtweg kennzeichnen. Lassen Sie sich an der Sammelstelle registrieren.

Aufzüge nicht mehr benutzen!
Brände können Aufzugsanlagen außer Betrieb setzen. Wenn sich dann darin Menschen befinden, sind sie im brennenden Gebäude eingeschlossen. Daher nur die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege benutzen.
 

Gebückt gehen!

Rauch und Hitze steigen nach oben und gefährden Atmung und das Bewusstsein. Gebücktes Gehen erhöht die Chancen, bei Bewusstsein zu bleiben und das Gebäude zu verlassen. Bei stärkerer Verrauchung im Bodenbereich kriechend die Flucht durchführen.
 

Festgelegte Maßnahmen gemäß der Brandschutzordnung durchführen!

In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten in sonstigen Schadensfällen beschrieben. Im Betrieb sind sie ausgehängt. Löschversuch mit Feuerlöscher oder Wandhydranten unternehmen, soweit der Brand noch in der Entstehungsphase ist und die Brandbekämpfung ohne größere Eigengefährdung möglich ist. Bedienungsanweisungen der Löscheinrichtungen beachten! Bei erfolglosem Löschversuch oder größeren Bränden sich in Sicherheit bringen.
 

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!

Behinderte, Besucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden. Personen mit brennenden Kleidern am Fortlaufen hindern. In Decken, Mäntel oder Jacken hüllen und auf dem Fußboden wälzen, um das Feuer zu ersticken. Falls nicht möglich, Feuerlöscher einsetzen. Löschmittel nicht in das Gesicht spritzen! 

 

 

Erste Hilfe bei Brandverletzungen

1. Brandverletzungen, -wunden sofort mit kaltem Wasser behandeln, bis der Schmerz verschwindet.

2. Bei größeren Verbrennungen am Körperstamm nur sterilen Wundverband auf die verletzte Stelle legen und  nach Möglichkeit auf der unverletzten Haut befestigen.

3. Keimfreie Wundauflage. Kein Berühren der Wunde, keine Salben, Puder, Gelees, usw. Kein öffnen von Brandblasen (Infektionsgefahr).

4. Festklebende Kleidung nicht abreißen.

5. Gesichts- und Augenverbrennungen unverbunden lassen.

6. Bei Bewusstsein reichlich, wenn möglich salzhaltige Flüssigkeit zuführen.

7. Bewusstlose Personen auf die Seite legen, ggf. den Mund frei räumen und den Kopf überstrecken, um Erstickungsgefahr bei Erbrechen zu vermeiden.

8. Vor Wärmeverlust (auch von unten) schützen: Decken oder bedampfte Folien aus Verbandskasten über Gestell aus Stühlen, Tischen u.a. legen, um Köperberührungen zu vermeiden. Türen und Fenster schließen.
 

Verhalten nach Bränden

1. Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich der Betriebsleitung und dem Brandschutzbeauftragten zu melden.

2. Folgeschäden sollten durch Sichern der Brandstelle, Lüften sowie das Beseitigen von Löschwasser gering gehalten werden.

3. Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, -geräte und -einrichtungen müssen unverzüglich wieder einsatzbereit gemacht werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen.